Es gibt viele Möglichkeiten zu stiften
Die urgewald Stiftung ist eine Kombination aus Ewigkeits- und Verbrauchsstiftung. Sie besteht aus einem Kapitalstock, der erhalten bleiben muss und einem Verbrauchsvermögen.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, Stifter*in zu werden: Sie können sofort oder mit einer testamentarischen Verfügung stiften, einmalig oder in mehreren „Chargen“. Sie können sich für den „nicht verbrauchbaren“ Teil unserer Stiftung entscheiden und damit „auf ewig wirken“. Oder Sie stiften in das „Verbrauchsvermögen“ – hier kann Ihr Beitrag eine zeitnahe Wirkung entfalten.
Hier eine Übersicht der gängigsten Möglichkeiten:
Klimakrise verhindern statt Steuern zahlen
Als Stifter*in profitieren sie von Steuervorteilen. Die Zuwendungen in den Verbrauchsstock der Stiftung werden bei der Einkommenssteuer wie eine Spende behandelt. Der allgemeine Spendenabzug ist auf jährlich 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter begrenzt. Wenn Sie diesen Höchstbetrag bereits ausgeschöpft haben, werden darüber hinausgehende Beträge in die Folgejahre vorgetragen.
Zustiftungen in den „Ewigkeitsstock“ der urgewald Stiftung können auf Antrag des/der Zustifters/Zustifterin im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einemGesamtbetrag von einer Million Euro – beliebig verteilt – als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser besondere Abzug ist zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der besondere Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.