Studie, 2026
Herausgeber: urgewald, Finanzwende, Facing Finance
In der Vergangenheit war es, gerade für Privatanleger*innen, schwer nachvollziehbar, wie klimafreundlich ein bestimmter ESG-Fonds investiert. Viele Fonds, die sich mit nachhaltigen Begriffen im Namen schmücken, investierten gleichzeitig massiv in fossile Unternehmen. Dies führt leicht zu Fehlentscheidungen bei der Auswahl von ESG-Fonds für die eigene Geldanlage. Es erschwert gleichzeitig den Übergang hin zu einem klima- und zukunftsgerechten EUFinanzsystem. Und es schwächt das Vertrauen in die Fähigkeit von Politik und Finanzaufsicht, diesen Auftrag zu erfüllen.
Die Studie untersucht einerseits, ob die kürzlich eingeführten ESMA-Namensleitlinien dabei geholfen haben, Greenwashing - zumindest beim Klimaschutz - zu reduzieren und die Transparenz auf dem ESG-Fondsmarkt zu erhöhen. Sie untersucht außerdem, welchen Effekt der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der SFDR (SFDR 2.0) hätte.
Unsere Ergebnisse zeigen:
Die ESMA-Namensleitlinien haben die Orientierung für Verbraucher*innen verbessert. Bei Fonds, die Begriffe wie „Sustainable“, „Environment“ oder „Impact“ im Namen tragen, gelten nun Mindeststandards für ihre fossilen Investitionen. Doch unter dem Strich bleibt ein massives Greenwashing-Problem bestehen. Zum einen wurden durch die Umbenennungen zahlreiche Fonds aus dem Anwendungsbereich der Leitlinien verschoben. Sie nutzen nun vieldeutige Begriffe wie „Screened“ oder „Advanced“, die ebenfalls Nachhaltigkeit ausstrahlen, aber nicht unter die neuen ESMA-Regeln fallen. Zum anderen gelten für Fonds, die zwar mit der Berücksichtigung von ESG-Kriterien werben dürfen, jedoch keine ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffe im Namen führen, weiterhin keine verbindlichen Mindeststandards im Bereich fossiler Investitionen.
Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Regelwerk SFDR 2.0 würde in der vorliegenden Form weitere zentrale Verbesserungen bringen: Fonds mit nachhaltigem Anspruch müssen sich in eine von drei neuen Fondskategorien einsortieren, mit entsprechenden Vorgaben für Investitionen in Unternehmen mit fossilen Geschäften. Eine Besonderheit: Erstmals sollen auch konkret Investitionen in solche Unternehmen reguliert werden, die fossile Expansionsprojekte vorantreiben. Mit der Kategorie „ESG-Grundlagen“ droht jedoch erneut eine Greenwashing-Falle für Anleger*innen. Zwar müssten Fonds, die wahrscheinlich in die Kategorie „ESG-Grundlagen” fallen, bestimmte Kohleunternehmen ausschließen, was zu einem Verkauf von Wertpapieren im Umfang von 3,9 Milliarden Euro führen könnte. Doch unsere Analyse zeigt auch: Die gleichen Fonds halten heute über 100 Milliarden Euro an Investitionen in Unternehmen, die fossile Expansionsprojekte vorantreiben oder kein Paris-kompatibles Kohleausstiegsdatum kommuniziert haben.