Unsere Zeit ist begrenzt. Generationen, die nach uns kommen, erben die Welt so, wie wir sie ihnen hinterlassen.
Jede*r Einzelne kann viel dafür tun, sie für unsere Kinder und Enkel lebenswert zu erhalten. Viele Menschen engagieren sich in diesem Sinne ihr Leben lang. Und damit ihr Engagement nicht umsonst gewesen ist, machen viele sich auch über „Nachher“ Gedanken. Denn der Kampf gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen, für Menschenrechte und gegen den Klimawandel geht über ein Menschenleben hinaus.
Wenn Sie den nächsten Generationen dabei helfen möchten, sich für eine intakte Umwelt einzusetzen, können Sie in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen oder ein Teil davon urgewald e.V. oder der urgewald Stiftung zugute kommt. urgewald e.V. und die urgewald Stiftung sind grundsätzlich von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Dies ist am einfachsten durch ein Vermächtnis zu regeln. Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung, ohne den oder die Begünstigten als Erben (Erbe = Rechtsnachfolger) einzusetzen. Es ist eine Auflage, die Ihre Erben verpflichtet, Ihre Wünsche und Vorstellungen zu erfüllen.
Viele Menschen kostet es zunächst Überwindung, sich mit ihrem Nachlass und damit mit ihrem Lebensende auseinander zu setzen. „Mit einigem Widerwillen ... “ so beschreibt eine Nachlassgeberin ihre Gefühlslage bei dem Verfassen des eigenen Testaments. Und dann erlebe ich immer wieder wie groß die Erleichterung ist, wenn Menschen diese Aufgabe bewältigt haben. In meinem eigenen Umfeld habe ich erlebt, wie schwierig und belastend es sein kann, wenn niemand weiß, was der oder die Verstorbene gewollt hätte. Gerade für die Hinterbliebenen ist es eine große Hilfe, wenn eindeutige Wünsche und Vorgaben gemacht wurden. Das Erbrecht in Deutschland ist kompliziert. Manche Annahmen, die landläufig bekannt sind, sind falsch. Ein eindeutiges und rechtssicheres Testament hilft, Klarheit zu schaffen.
Ihr letzter Wille kann ein kraftvolles Zeichen setzen - für Umwelt, Menschenrechte und eine lebenswerte Zukunft. Mit einem Testament zugunsten von urgewald oder der urgewald Stiftung bewirken Sie über Ihre Lebenszeit hinaus Veränderung. Denn solange fossile Projekte unseren Planeten zerstören, bleibt urgewalds Arbeit unverzichtbar.
ErblotseWir haben durch die Partnerschaft mit dem „Erblotsen“ eine Möglichkeit gefunden, wie Sie sich Schritt für Schritt bei der Gestaltung des eigenen Testaments einen ersten Überblick verschaffen können. Doch so einzigartige wie jeder Mensch ist, so individuell sind auch die Gestaltungsmöglichkeiten des Nachlasses. Ich würde mich freuen in einem persönlichen, vertraulichen Gespräch von Ihren Wünschen und Ideen zu hören. Schicken Sie mir gerne eine Email oder Rückrufbitte. | ![]() Andrea Soth |
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Gut zu wissen
Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Ohne ein Testament haben die nächsten Verwandten Vorrang. Das bedeutet, sollten Sie keine direkten Erben (Eltern, Kinder, Geschwister) haben, können Sie selbstverständlich urgewald e.V. oder die urgewald Stiftung als Ihre Erben einsetzen.
Erbrecht – die gesetzliche Erbfolge
Erklärung: Erben 1. Ordnung sind Kinder, Enkel- und Urenkel, (Verwandte in gerader Linie) sowie Ehepartner (eingetragene Lebenspartner stehen Ehegatten gleich). Wenn es keine Erben erster Ordnung gibt, bestimmt die gesetzliche Erbfolge die nächsten Verwandten zu Erben zweiter, dritter und vierter Ordnung. Wichtig: Hinterlässt eine Person kein Testament und keine gesetzlichen Erben, erbt der Staat.
In der heutigen Zeit sind die geradlinigen Familienverhältnisse seltener. Durch Patchwork-Familien mit gemeinsamen und Kindern aus vorhergehenden Partnerschaften, Adoptionen und eingetragenen Lebenspartnerschaften können Erbfälle ziemlich kompliziert werden.
Mit einem Testament, einer letztwilligen Verfügung oder einem Erbvertrag kann man den Nachlass nach seinen persönlichen Wünschen und Werten gestalten und die gesetzliche Erbfolge (teilweise) außer Kraft setzen. So kann man Personen oder Institutionen, die man bedenken will, als Erben bestimmen oder mit einem Vermächtnis (Zuwendung von Geld oder Sachwerten) bedenken. Die gesetzliche Erbfolge tritt also nur in Kraft, wenn keine anderen Wünsche festgehalten wurden. Mit einem Testament kann man eigenverantwortlich und weitsichtig Sicherheit schaffen. Für ein gültiges Testament kommt es auf eine rechtlich korrekte Form an. Eine anwaltliche oder notarielle Beratung empfiehlt sich sehr. Wir vermitteln Ihnen gern fachliche Kontakte.
Fallstricke der gesetzlichen Erbfolge
Kinderlose Ehepaare gehen beispielsweise häufig davon aus, dass der überlebende Ehepartner ohnehin im Wege der gesetzlichen Erbfolge Alleinerbe wird. Dem ist allerdings nicht so, und zwangsläufig besteht eine Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Eltern des Erblassers oder sogar mit dessen Geschwistern. Auch Ehepaare mit Kindern schätzen häufig die gesetzliche Erbfolge falsch ein, indem sie davon ausgehen, dass es einer letztwilligen Verfügung nicht bedarf, wenn der überlebende Ehepartner Alleinerbe sein soll.
Und auch der Umstand, dass die gesetzliche Erbfolge im Regelfall zu einer Erbengemeinschaft mit allen Komplikationen führt (z.B. dass der Nachlass während der Dauer der Erbengemeinschaft von allen Miterben gemeinschaftlich verwaltet werden muss), ist vielen, die von der Errichtung einer letztwilligen Verfügung absehen, nicht bewusst. Falsche Vorstellungen über die gesetzliche Erbfolge führen also in vielen Fällen zu einer falschen, oft sogar zu einer verhängnisvollen Nachlassplanung.
Quelle: www.erbrecht.de
Erbengemeinschaft
Wenn Sie kein Testament errichten, müssen Sie davon ausgehen, dass im Erbfall in der Regel eine Erbengemeinschaft entsteht. Je mehr Erben vorhanden sind, desto komplizierter wird die Angelegenheit. Die möglichst unkomplizierte individuelle Nachlassplanung mit der Möglichkeit, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten einzusetzen, setzt im Regelfall die Errichtung eines Testaments oder den Abschluss eines Erbvertrags voraus. Nicht selten widerspricht also die gesetzliche Erbfolge den Vorstellungen des Erblassers. Um Ihr Vermögen in die richtige Richtung zu lenken, bedarf es deshalb der Kenntnis der Grundzüge des gesetzlichen Erbrechts und auf dieser Grundlage dann einer durchdachten Nachlassplanung.
Quelle: www.erbrecht.de
Erbengeneration Wenn Sie selbst geerbt haben und Geld aus einer Erbschaft an urgewald e.V. spenden oder in die urgewald-Stiftung zustiften, ist dieser Betrag auch für Sie steuerbefreit. Hier ein Beispiel: Eine Schenkung kann Erbschaftssteuer vermeiden: Sabine B. erbt nach dem Tod ihrer besten Freundin 27.000 Euro. Der Freibetrag für sie als "Nicht-Verwandte" liegt bei 20.000 Euro, 7.000 Euro aus dieser Erbschaft wären also steuerpflichtig, sie müsste 2.100 Euro an das Finanzamt abführen. (Der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, fällt in die Steuerklasse III, die mit 30% zu versteuern ist) Sabine B. entscheidet sich, lieber in das Verbrauchsvermögen der urgewald-Stiftung 7.000 Euro zu stiften – die Erbschaftssteuer entfällt. Bereits gezahlte Erbschaftssteuer können Sie sogar innerhalb von 24 Monaten nach Eintritt des Erbfalles vom Finanzamt zurückfordern, wenn Sie die Summe, die Ihren Freibetrag übersteigt, spenden. | ||
Beispiel für ein Vermächtnis „Hiermit bestimme ich folgendes Vermächtnis: | ||
Unsere Beispiele dienen nur der allgemeinen Orientierung und stellen keine „echten“ Fälle dar. Gerne besprechen wir Ihre individuelle Situation vertraulich.
Auf ein Wort
Wenn Sie sich entschieden haben und uns Ihr Vertrauen schenken: Wir versichern Ihnen, dass wir Ihren Nachlass vertraulich und ganz nach Ihren Vorstellungen betreuen und Ihre Wünsche umsetzen. Das betrifft alle finanziellen Aspekte und die weitere Gestaltung wie zum Beispiel die Beisetzung oder die Grabpflege.
Sie behalten den Gestaltungsspielraum. Auch wenn Sie heute einen Nachlass zu Gunsten von urgewald oder der urgewald Stiftung formulieren, können Sie Ihre Wünsche jederzeit ändern und anpassen.
Ich würde mich freuen, wenn wir ins Gespräch kommen.
Andrea Soth Tel.: 02583/304 92-10 Email: andrea@urgewald.org | ![]() |