Greenwashing in ESG-Fonds: Neue Namensleitlinien zeigen Wirkung – doch große Schlupflöcher bleiben

Pressemitteilung

Berlin, 25.02.2026

Eine neue Studie von Finanzwende und urgewald in Kooperation mit Facing Finance zeigt: Die im Mai 2025 eingeführten Namensleitlinien der Aufsichtsbehörde European Securities and Markets Authority (ESMA) haben zwar zu mehr Transparenz und weniger fossilen Investitionen in Fonds mit Nachhaltigkeitsbegriffen geführt. Doch viele Anbieter konnten durch eine gezielte Umbenennung ihrer Fonds weiterhin massiv in Kohle, Öl und Gas investiert bleiben. 

Studie zum Download: https://www.urgewald.org/esg-greenwashing-bericht

Bei Fonds, die Begriffe wie „Environment“, „Sustainable“ oder „Impact“ im Namen tragen („ESI-Fonds“), gelten durch die ESMA-Leitlinien nun Mindeststandards für fossile Investitionen. Die Studie zeigt: 11,4 Milliarden Euro und damit mehr als 60 Prozent der ursprünglich betroffenen fossilen Investitionen liegen durch Namensänderungen von Fonds nun allerdings außerhalb der Gültigkeit der ESMA-Leitlinien – und die verantwortlichen Anbieter konnten so einen Verkauf ihrer fossilen Beteiligungen umgehen. Zum Teil nutzen sie nun wohlklingende Begriffe wie „Screened“ oder „Advanced“, die ebenfalls Nachhaltigkeit ausstrahlen, aber nicht unter die neuen ESMA-Regeln fallen. Gleichzeitig liegen weiterhin 1,9 Milliarden Euro an fossilen Investitionen in Fonds, welche diese unter den neuen Regeln eigentlich hätten verkaufen müssen. Hier sind die nationalen Aufsichtsbehörden gefragt, die Einhaltung der Leitlinien konsequent zu überwachen. 

Grafik 1: Wie „ESI-Fonds“ auf die ESMA-Leitlinien reagiert haben

Magdalena Senn, Referentin für nachhaltige Finanzmärkte bei der Bürgerbewegung Finanzwende, sagt: „Durch die ESMA-Leitlinien hat sich bei nachhaltiger Geldanlage die Spreu vom Weizen getrennt. Verbraucher*innen können sich auf dem ESG-Markt nun deutlich besser orientieren als zuvor. Doch die massenhafte kreative Umbenennung von Fonds zeigt, dass dieser Schritt nicht ausreicht, um den ESG-Markt insgesamt zukunftsgerecht zu gestalten. Auch die noch bestehenden fossilen Investitionen in ‚Nachhaltigkeits‘-Fonds bereiten uns Sorgen. Das zeigt: Regeln alleine reichen nicht – es braucht auch Aufsichtsbehörden, die ihren Auftrag konsequent erfüllen und die Einhaltung der Regeln kontrollieren.“

Co-Autorin Julia Dubslaff, Finanz-Analystin bei urgewald, ergänzt: „Die Nachfrage von Anleger*innen nach nachhaltigen Investitionen ist nach wie vor hoch. Entsprechend groß ist der Anreiz für Fondsmanager*innen, solche Produkte aufzulegen. Unsere Studie belegt: Vermögensverwalter nutzen bestehende Lücken für fossile Investitionen aus. Da die Anbieter offenbar wenig eigenen Ansporn haben tatsächlich nachhaltig zu handeln, braucht es klare und zukunftsgerechte Vorgaben von Politik und Regulierern.“

SFDR 2.0: Chance für mehr Transparenz – oder neue Greenwashing-Falle?

Die Studie analysiert zudem den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR 2.0). Diese gibt den Rahmen für ESG-Fonds auf dem europäischen Markt vor und soll in der neuen Fassung das bestehende Greenwashing weiter zurückdrängen. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht drei neue Fonds-Kategorien vor. Die Kategorien „Nachhaltigkeit“ (Artikel 9) und „Transition“  (bzw. „Übergang“; Artikel 7) [1] sehen robuste Ausschlüsse für Unternehmen vor, die in fossilen Sektoren aktiv sind – und sie beinhalten erstmals einen Ausschluss von Unternehmen aufgrund fossiler Expansion. Fonds der Kategorie „ESG-Grundlagen“ (Artikel 8) sollen hingegen nur bestimmte Kohleunternehmen ausschließen müssen.

Die vorliegende Studie hat anhand der aktuellen Namen der ESG-Fonds Annahmen dazu getroffen, in welche der drei neuen Kategorien sie sich einordnen dürften. Die Ergebnisse zeigen: Fonds, die künftig vermutlich zur Kategorie „Nachhaltigkeit“ gehören, müssten zusätzlich 2,7 Milliarden Euro an fossilen Investitionen verkaufen. In der Kategorie „Transition“ sind es 2,3 Milliarden Euro an fossilen Investitionen. Dies brächte also einen weiteren Fortschritt für nachhaltige Investitionen. Allerdings droht die Kategorie „ESG-Grundlagen“ zur neuen Greenwashing-Falle zu werden: Über 100 Milliarden Euro – der allergrößte Teil der fossilen Investitionen in aktuellen ESG-Fonds – könnten weiterhin in Unternehmen fließen, die fossile Expansionsprojekte vorantreiben oder keinen Paris-kompatiblen Kohleausstieg planen. 

Grafik 2: Potenzielle Verteilung der Fonds nach Art. 7, 8, 9 unter SFDR 2.0 (Anzahl der Fonds)

Potenzielle Verteilung der Fonds nach Art. 7, 8, 9 unter SFDR 2.0 (Anzahl der Fonds)

Fiona Hauke, Co-Autorin und Expertin für Finanzregulierung bei urgewald, sagt: „Die Überarbeitung der SFDR könnte ein Meilenstein für glaubwürdige nachhaltige Finanzprodukte werden. Damit das gelingt, müssen die Schwächen in der ‚ESG-Grundlagen‘-Kategorie behoben werden. Der Begriff ‚ESG‘ vermittelt Verbraucher*innen klar einen Nachhaltigkeitsanspruch. Der verbindliche Ausschluss von Investitionen in fossil expandierende Unternehmen muss daher auf die ‚ESG-Grundlagen‘-Kategorie ausgeweitet werden. Fossile Expansion ist mit einer lebenswerten Zukunft unvereinbar und darf in keinen Fonds enthalten sein, die als nachhaltig vermarktet werden.“

Forderungen an Politik und Aufsichtsbehörden

  1. Nationale Aufsichtsbehörden müssen die Einhaltung der ESMA-Namensleitlinien konsequent prüfen und für eine europaweit einheitliche Umsetzung sorgen.
  2. Fossile Expansion muss in sämtlichen künftigen SFDR-Kategorien ausgeschlossen werden – auch in „ESG-Grundlagen“. Dafür sollten die Gesetzgeber auf EU-Ebene sorgen.

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  1. In der offiziellen Übersetzung zum SFDR-Vorschlag wird diese Kategorie „Übergang genannt.