urgewald Stiftung Baum
Eine gute Zukunft für Umwelt und Menschenrechte

Stifter*in werden

Sie wollen sich langfristig und nachhaltig für Umwelt und Menschenrechte engagieren? Dann sind Sie bei uns richtig.

Sie sind interessiert an der urgewald Stiftung und möchten herausfinden, ob ein Engagement als Stifter*in zu Ihrer persönlichen Situation passt? Vielleicht sind Sie auf der Suche nach einer sinnvollen Verwendung für eine Erbschaft oder eines anderen Sondervermögens – für Geld, das Sie nicht für Ihren Lebensunterhalt benötigen? Sie möchten mit Ihrem Geld einen Beitrag leisten für den Erhalt unseres Planeten? Wir würden uns freuen, wenn wir Sie dafür begeistern können, gemeinsam urgewald zu unterstützen.

 

Es gibt viele Möglichkeiten zu stiften

Die urgewald Stiftung ist eine Kombination aus Ewigkeits- und Verbrauchsstiftung. Sie besteht aus einem Kapitalstock, der erhalten bleiben muss und einem Verbrauchsvermögen.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, Stifter*in zu werden: Sie können sofort oder mit einer testamentarischen Verfügung stiften, einmalig oder in mehreren „Chargen“. Sie können sich für den „nicht verbrauchbaren“ Teil unserer Stiftung entscheiden und damit „auf ewig wirken“. Oder Sie stiften in das „Verbrauchsvermögen“ – hier kann Ihr Beitrag eine zeitnahe Wirkung entfalten.

 

Hier eine Übersicht der gängigsten Möglichkeiten:

Stiftungsmöglichkeiten

Andrea Soth

Weitere Infos finden Sie in einer Broschüre zur urgewald Stiftung. Gerne senden wir Sie Ihnen digital oder per Post zu. Melden Sie sich dazu bei Andrea Soth: andrea@urgewald.org

Auszug Stiftungsbroschüre urgewald

Welche Möglichkeit Ihnen zusagt, ist eine ganz persönliche Entscheidung und hat außerdem unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Zur Beurteilung Ihrer individuellen Situation sollten Sie sich unbedingt fachkundigen Rat einholen.

Klimakrise verhindern statt Steuern zahlen


Als Stifter*in profitieren sie von Steuervorteilen. Die Zuwendungen in den Verbrauchsstock der Stiftung werden bei der Einkommenssteuer wie eine Spende behandelt. Der allgemeine Spendenabzug ist auf jährlich 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter begrenzt. Wenn Sie diesen Höchstbetrag bereits ausgeschöpft haben, werden darüber hinausgehende Beträge in die Folgejahre vorgetragen.

Zustiftungen in den „Ewigkeitsstock“ der urgewald Stiftung können auf Antrag des/der Zustifters/Zustifterin im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einemGesamtbetrag von einer Million Euro – beliebig verteilt – als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser besondere Abzug ist zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der besondere Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.

Kontakt

    Bild Anprechpartner   Andrea Soth

    Andrea Soth
    Geschäftsführerin Finanzen und Leiterin Fundraising
    andrea [at] urgewald.org
    +49 (0)2583/30492-10

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